In der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden bekanntermaßen höhere Tarife mit den Ärzten abgerechnet als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Folgt man dem „Zahlenbericht 2019“, so haben 82,7 Prozent der niedergelassenen Zahnärzte oder Ärzte den Regelhöchstsatz abgerechnet. Hinzu kommen zehn Prozent die sogar den Höchstsatz der Gebührenordnung ausreizten, was bei stationären und Zahnbehandlungen sogar auf 30 Prozent der Rechnungen zutrifft.
Weitere Eckdaten liefert die ÄrzteZeitung, die darauf hinweist, dass die Ausgaben für den ambulanten Bereich zu erheblichen Mehrausgaben in der PKV geführt haben. 6,1 Prozent schlagen hier zu Buche, bei den ambulanten Arztbehandlungen sind es plus 3,8 Prozent und bei Heilmitteln und Arznei- und Verbandmitteln beträgt der Zuwachs sogar 12,8 Prozent bzw. acht Prozent.In absoluten Zahlen gaben die Privaten Krankenversicherungen für die ambulante Behandlung 13,1 Milliarden Euro aus, bei den stationären Leistungen sind es 8,4 Milliarden Euro und damit 3,8 Prozent mehr, bei den zahnmedizinischen Leistungen liegt die Summe bei 4,5 Milliarden Euro, was einem Plus in Höhe von 4,2 Prozent entspricht.
Ebenfalls teuer wurden die Abschlusskosten, also Provisionen, die um 4,7 Prozent auf 2,7 Milliarden Euro anstiegen und die Verwaltungskosten mit einem Plus von 1,8 Prozent und damit 918 Millionen Euro.