Die Billigangebote in der PKV werden mehr und mehr zum Ärgernis. Aus diesem Grund hat nun der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) juristische Schritte eingeleitet. Es geht dabei in erster Linie um die Rufschädigung, die durch Versicherungsangebot für angeblich 59 Euro entsteht.
In einer Pressemitteilung äußert sich Volker Leienbach, Direktor des Verbandes, und spricht von irreführender Werbung. Nach Ansicht des Verbandsfunktionärs verstoßen die Werbeangebote „gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb„.
Hinzu kommt, dass die Preise dadurch zustande kommen, dass zentrale Merkmale einer Privaten Krankenversicherung kurzerhand weggelassen werden, um den Tarif zu drücken. Aus diesem Grund soll eine Abmahnung erfolgen und die Billiganbieter zu einer Unterlassungerklärung bewegt werden. Sollte diese nicht erfolgen, so könnten erhebliche Geldstrafen drohen.
Fakt ist, dass keine Private Krankenversicherung (PKV) einen Tarif bietet, der – wie beworben – nur 59 Euro im Monat kostet. Eine Umfrage innerhalb des Verbands hat ergeben, dass Leistungen wie freie Arztwahl, Unterkunft in Ein- oder Zweibettzimmern oder auch Chefarztbehandlung lediglich in wenigen Fällen für Studierende, Meisterschüler oder Beamtenanwärter gelten – und das auch nur, weil keinerlei Altersrückstellungen gebildet werden.
Aus diesem Grund wird vermutet, dass die Werbungen weniger ein konkretes Produkt verkaufen, sondern vielmehr Adressen sammeln möchten.