Wenn Arbeitgeber Beiträge für die betriebliche Krankenversicherung (bKV) zahlen, müssen diese Zuwendungen nicht als Barlohn versteuert werden. Gemäß Jahressteuergesetz handelt es sich vielmehr um einen Sachlohn. Steuer und Sozialabgaben müssen hierfür in den meisten Fällen nicht gezahlt werden. Pfefferminzia schreibt … Weiterlesen
24. August 2020
von Christoph Römer
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